Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eschtec AG · CH-8555 Müllheim · gültig ab 01.01.2025
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden. Die AGB sind automatisch Bestandteil von Offerten, Auftragsbestätigungen sowie Verträge.
2. Dokumente und Unterlagen
Prospekte, Abbildungen und darin enthaltene technische Angaben sind unverbindlich. Pläne, Zeichnungen und Offerten bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen ohne schriftliche Genehmigung, weder Dritten zugänglich gemacht, noch kopiert oder zur Selbstanfertigung genutzt werden. Eine widerrechtliche Verwendung verstösst gegen das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb.
3. Preise, Konditionen und Zuschläge
Alle Verkaufspreise sind unverbindliche Preisangaben in Schweizer Franken oder Euro ab Müllheim exklusiv MwSt, Transport- und Versandkosten, Verpackung und Handling, sowie Energie- und Rohstoffzuschläge.
Wir behalten uns vor, ohne spezielle Vorankündigung Zuschläge (u.a. für Energien, Treib- und Rohstoffen) infolge externer Faktoren zu erheben. Mehrkosten infolge Verschärfung der Umwelt, Sicherheitsvorschriften oder Anpassungen an neue gesetzliche Anforderungen sind vom Kunden zu tragen. Energie-, Rohstoff- und Treibstoffzuschläge auf allen Leistungen bleiben vorbehalten und können ohne Vorankündigung nach den einschlägigen Indexen (u.a. Strompreis-Index des Bundes sowie KBOB-Preisentwicklungen) angepasst werden. Stichtag für die Berechnung der Zuschläge ist jeweils das Datum der Rechnungsstellung.
Mündliche Abmachungen und nachträgliche Vertragsänderungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Gültigkeitsdauer der Angebote ist auf 7 Tage befristet. Die Angaben in den Beschreibungen über Leistungen, Masse, Gewichte usw. sind als annähernde Angaben zu betrachten (Toleranzen für Längenmasse gemäss ISO 2768-1v).
4. Lieferung
Die angegebenen Liefertermine beruhen auf den Bedingungen zur Zeit der Bestellung, unter normaler Materialbezugs- und Fabrikationsmöglichkeiten. Die Lieferfristen werden neu angesetzt wenn:
- Die vereinbarten Materialanlieferungen von Lieferanten nicht vertragsgemäss erfolgen
- Ohne unser Verschulden Ereignisse irgendwelcher Art auftreten, die bei uns oder unseren Lieferanten den geordneten Fortgang der Arbeiten zur Ausführung des Auftrages beeinträchtigen
- Die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben nicht rechtzeitig bekannt gegeben oder nachträglich geändert werden
- Die vereinbarten finanziellen Verpflichtungen nicht eingehalten werden
Eine Verspätung der Lieferung gibt dem Besteller kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Konventionalstrafen, Folgekosten oder Schadenersatzansprüche aus verspäteter Lieferung können nicht geltend gemacht werden.
5. Logistik
Um den bestmöglichen Liefer-Service zu bieten, arbeiten wir in der Logistik mit leistungsfähigen Partnern zusammen. Der Spediteur holt unsere Speditionssendungen täglich ab und stellt sie Ihnen innert maximal 24 Stunden zu. Mit der Post können maximal 30 kg pro Sendung verschickt werden. Die Postpakete werden mit PostPac Priority versandt.
Lieferungen mit Artikeln aus unserem Standardsortiment, die einen netto Warenwert von CHF 250.– übersteigen, liefern wir innerhalb der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein frei Haus. Für Aufträge mit speziell vereinbarten Nettopreisen oder Sonderkonditionen, sowie für Exportaufträge gelten keine Frachtfreigrenzen. In diesem Fall wählen wir die für Sie kostenoptimalste Versandart. Wir verrechnen keine Kleinmengenzuschläge; Lieferungen mit Warenwert unter CHF 12.– erhalten keinen Rabatt. Für Bestellungen kann unser Webshop www.shop.eschtec.ch genutzt werden. Schriftliche Bestellungen bitte per E-Mail an shop@eschtec.ch. Aufträge werden wenn immer möglich innerhalb von 1–2 Tagen umgehend ausgeliefert. Bitte geben Sie stets die vollständigen Bestellnummern und Ihre Kundennummer an. In dringenden Fällen bitten wir Sie, telefonisch zu bestellen.
Für Lieferungen werden folgende Versandkosten-Pauschalen verrechnet:
- Unter einem Netto-Warenwert von CHF 250.– und bis 10 kg Paketgewicht: CHF 14.–
- Über einem Netto-Warenwert von CHF 250.– und bis 10 kg Paketgewicht: kostenlos
- Über 10 kg Paketgewicht und Pakete ins Ausland: nach Aufwand
6. Frachtbeanstandungen
Reklamationen wegen Verlust oder Beschädigung sind sofort auf dem Transportdokument anzubringen. Zudem hat eine schriftliche Meldung an die Eschtec AG zu erfolgen. Äusserlich nicht erkennbare Schäden müssen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich reklamiert und wenn möglich dokumentiert werden. Vorbehalte allgemeiner Art (z.B. «vorbehaltliche Kontrolle») gelten nicht als ordnungsgemässe Reklamation im Sinne dieser Bestimmung.
7. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen, ohne jeden Abzug und sofern keine anderweitigen Zahlungskonditionen schriftlich vereinbart wurden. Zahlungen dürfen wegen Mängeln am Liefergegenstand oder Gegenforderungen des Bestellers nicht zurückbehalten oder gekürzt werden. Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an einen Zins von 5 % zu entrichten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Eschtec AG.
9. Kaufrücktritt
Sollte der Käufer durch eigenes Verschulden den von uns bestätigten Auftrag auflösen, so ist die Eschtec AG berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens eine Konventionalstrafe von bis zu 50 % des Vertragspreises zu verlangen (je nach Produktionsstand).
10. Warenrücksendungen
Warenrücksendungen sind nur nach vorheriger Absprache mit uns möglich. Zurückgesandte Artikel haben ausschliesslich im Originalzustand und mit einer Kopie unserer Lieferpapiere Anspruch auf eine Gutschrift. Durch uns extra für Sie beschaffte oder angefertigte Artikel können nicht zurückgenommen werden. Für Wiedereinlagerungen werden mindestens CHF 15.– pro Sendung belastet. Der Mindestgutschriftwert beträgt CHF 15.–.
11. Garantie
Die von der Eschtec AG gelieferten Produkte sind handwerklich hergestellt und entsprechen den jeweiligen für den Verwendungszweck gültigen Normen. Geringfügige Abweichungen in Form und Farbe, fertigungsbedingte Unregelmässigkeiten sind zu akzeptieren. Wir gewähren auf Neukonstruktionen, Restaurationen, Abänderungen und Produkte aus der Vermietung eine 1-jährige Garantie. Auf Durchrostung bei verzinkten Stahlkonstruktionen gewähren wir 10 Jahre Garantie. Die Garantie deckt nachweisbare Konstruktions- und Fabrikationsfehler. Sie erstreckt sich nur auf fabrikneues Material und umfasst lediglich den Ersatz defekter Teile ausschliesslich in unserer Werkstatt. Bei Ersatz- und Montageteilen, elektronischen Bestandteilen und Ähnlichem beschränkt sich die Garantie auf diejenige, welche der Lieferant gewährt. Bis zur vollständigen Garantie-Abklärung / Anerkennung werden die angefallenen Kosten für Ersatzmaterial dem Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt und nach positiver Garantieanerkennung wieder gutgeschrieben.
Auf Occasionsteile und -Fahrzeuge kann keine Garantie gegeben werden. Ausgeschlossen von der Garantie sind entstandene Schäden durch Unfall, Überlastung, unsachgemässe Bedienung, Fahrlässigkeit und mangelhafte Wartung. Jede Haftpflicht wird abgelehnt, für direkte oder indirekte Personen- oder Sachschäden, Betriebsstörungen, Arbeits- und Verdienstausfall sowie für entgangenen Gewinn. Die Garantie wird nur gewährleistet, wenn alle Arbeitsprozesse in unserem Betrieb ausgeführt wurden und keine weiteren Arbeiten von Drittfirmen vorgenommen wurden (ausser es wurde vorab unser Einverständnis eingeholt), welche mit einem Garantie-Anspruch in Zusammenhang stehen. Verschleissteile sind von der Garantie ausgeschlossen. Eine Wandlung nach OR Art. 205 wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Verwendung unserer Produkte muss den Angaben und Richtlinien unserer technischen Unterlagen entsprechen, ansonsten verfällt die Garantie.
12. Haftungseinschränkung
Die Eschtec AG und die in ihrem Namen beauftragten Firmen lehnen vollumfänglich jede Haftung für Folgeschäden, die sich aus der Installation oder der Nutzung der verkauften Produkte ergeben könnten, ab.
13. Vermietungen
Mietobjekte bleiben Eigentum der Eschtec AG.
Reservierung / Anmeldung: Mietanfragen oder Reservierungen sind schriftlich zu tätigen. Es werden nur definitive Reservierungen angenommen. Reservierungen sind mit dem Einreichen der Reservierungsanfrage geltend und werden verbindlich durch die Vermieterin bestätigt.
Mietantritt: Eine Mietobjektübergabe erfolgt grundsätzlich während den Öffnungszeiten der jeweiligen Mietstandorte: MO–DO von 7.00–12.00 und von 13.00–16.30 Uhr sowie FR von 7.00–12.00 und von 13.00–16.00 Uhr in Müllheim. Weitere Standorte nur nach Terminvereinbarung.
Mietpreise: Als Mietpreis gilt grundsätzlich der im Mietvertrag festgehaltene Preis mitsamt den weiteren möglichen Gebühren und Kosten. Der Mieter bestätigt mit Abschluss des Mietvertrags und/oder Übernahme der Waren, von unseren Preisen, Gebühren und Kosten Kenntnis genommen zu haben und erklärt sich damit einverstanden. Die Mietpreise verstehen sich pro Tag (00.00–23.59 Uhr), basierend auf den Tages-, Wochen- oder Monatspreisen, die je nach Mietdauer festgelegt werden. Bei einer nach Abschluss des Mietvertrags angepassten Mietdauer können sich die Preise daher verändern. Anpassungen der Mietpreise und Bedingungen können jederzeit und ohne Vorankündigung durch die Vermieterin vorgenommen werden. Bei mehrjährigen Mietverträgen wird die jährliche Teuerung berücksichtigt. Die Mietpreise verstehen sich ohne MwSt und werden bei einer Mietdauer von unter 3 Monaten in einer Rechnung fakturiert. Über einer Mietdauer von 3 Monaten können mehrere Rechnungen gestellt werden. Je nach Mietdauer werden die Rechnungen zum Voraus gestellt (auch jährlich) und durch den Mieter beglichen. Erstmieten werden grundsätzlich gegen Vorauskasse verrechnet.
Mietdauer / Kündigung: Die Mietdauer ist im Mietvertrag festgehalten und grundsätzlich befristet. Diese beginnt mit dem Abholdatum, das auf dem Übernahmeprotokoll oder dem Lieferschein notiert wird. Sollte ein befristeter Mietvertrag (für Langzeitmiete ab 1 Jahr) abgeschlossen worden sein, verlängert sich die Mietdauer jeweils stillschweigend, bis die Mietobjekte zurück am Mietdepot sind. Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist die Vermieterin berechtigt, jederzeit das Mietobjekt in Besitz zu nehmen oder es sich auf Kosten des Mieters zu verschaffen und die gegebenenfalls zusätzliche Inanspruchnahme des Mietvertrages zu berechnen. Bei Mietänderungen, wie Verkürzung oder Verlängerung des Mietzeitraums, behält sich die Vermieterin das Recht auf Änderungsgebühren vor, in Höhe des jeweiligen Tagespreises zuzüglich 10 %. Die Kündigungsfrist für unbefristete Langzeitmieten beträgt 7 Tage und ist schriftlich zu tätigen.
Rückgabe: Die Rückgabe erfolgt gemäss den im Mietvertrag festgehaltenen Angaben betreffend Ort, Datum und Zeit oder nach Absprache während den geltenden Öffnungszeiten: MO–DO von 7.00–12.00 und von 13.00–16.30 Uhr sowie FR von 7.00–12.00 und von 13.00–16.00 Uhr in Müllheim. Weitere Standorte nur nach Terminvereinbarung.
Erfolgt die Rückgabe ausserhalb der Öffnungszeiten oder ohne gemeinsame Kontrolle, gilt der Zustand der Mietobjekte erst nach der Prüfung durch die Vermieterin als festgestellt. Für dabei nachträglich festgestellte Defekte oder Schäden, die dem Mietverhältnis zuzurechnen sind, kann der Mieter haftbar gemacht und ihm der entsprechende Aufwand in Rechnung gestellt werden. Eine feste Frist besteht hierfür nicht; die Prüfung erfolgt innert angemessener Zeit nach der Rückgabe.
Eine vorzeitige Rückgabe der Mietprodukte berechtigt zu max. 50 % Entlastung der verbleibenden Mietzeit (anfallender Mietkosten). Bei Nichtantritt einer Miete ohne Absage (mind. 3 Arbeitstage vor Beginn der Miete) besteht keine Bindung zu Lasten der Vermieterin und es wird eine Aufwandsentschädigung von CHF 500.– in Rechnung gestellt. Bei Retournierung der Mietobjekte an einen anderen Standort als der Abholungsort wird für den entstandenen Aufwand eine Gebühr von CHF 50.– exkl. MwSt erhoben. Beim Ausfall von Wechselaufbauten oder einer ausserordentlichen Rückgabe an die Vermieterin besteht kein Anspruch auf Ersatz. Nicht retournierte Mietobjekte werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
Übergabeprotokoll: Bei Übernahme bzw. Übergabe wird ein Übernahmeprotokoll ausgefüllt (Papierform oder elektronisch), womit beide Parteien bestätigen, die Mietobjekte geprüft zu haben. Die Vermieterin führt eine Sichtkontrolle der Produkte durch und mit der Unterschrift der Mietpartei (Transporteur) bestätigt der Mieter diese als einwandfrei.
Reinigung / Reparatur: Der Mieter hat die Mietobjekte (Fahrzeuge, Wechselaufbauten, Hubvorrichtungen) in einem dem vertragsgemässen Gebrauch entsprechenden Zustand zurückzugeben. Im Falle der Beschädigung, übermässigen Abnutzung oder Verschmutzung der Mietobjekte hat der Mieter dafür Ersatz zu leisten. Nacharbeiten (z.B. Reinigung, Kleinreparaturen etc.) gehen zu Lasten der Mietpartei.
Sorgfalts- und Anzeigepflicht des Mieters: Im Falle eines Unfalls, Diebstahls oder sonstiger Schäden am Mietobjekt hat die Mietpartei die Vermieterin unverzüglich zu verständigen (telefonisch 052 762 76 00 oder via E-Mail an info@eschtec.ch) und alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens nötig und dienlich ist. Die Vermieterin ist berechtigt, im Schadenfall Schadenursache, Umfang und Bezifferung des Schadens durch einen von ihr bestellten unabhängigen Fachgutachter auf Kosten des Mieters feststellen zu lassen. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die Feststellungen und die Schadenbezifferung eines solchen Gutachtens mit für ihn bindender Wirkung zugrunde gelegt werden. Ist das Mietobjekt als Folge eines Schadenfalls für die Vermieterin nicht nutzbar, so kann sie für die Dauer der Reparatur den Nutzungsausfall zu den mit dem Mieter für die eigentliche Miete vereinbarten Ansätzen in Rechnung stellen. Bei einem Totalschaden wird ein Nutzungsausfall von einem Monat pauschal in Rechnung gestellt.
Haftung: Der Mieter haftet unabhängig von seinem Verschulden für jeden bei der Vermieterin anfallenden Schaden aufgrund einer Beschädigung des Mietobjekts, dessen Untergang und dessen Verlust (z.B. durch Diebstahl). Der Mieter haftet insbesondere auch für von ihm beigezogene Hilfspersonen. Der Mieter hat sich deren Verhalten als sein eigenes anrechnen zu lassen und wird gegenüber der Vermieterin für daraus entstandene Schäden vollumfänglich haftpflichtig. Der Mieter ist für die Einhaltung geltender Vorschriften besorgt und dafür verantwortlich, dass Fahrer ausgebildet sowie im Besitz eines vorgeschriebenen und gültigen Führerausweises sind. Der Eschlift (Hubvorrichtung) darf ausschliesslich durch Personen bedient werden, die an einer Eschlift-Schulung teilgenommen und auf dem Schulungsprotokoll aufgelistet wurden. Für Schäden aller Art sowie für Folgeschäden infolge unsachgemässer Bedienung der Mietobjekte durch den Mieter lehnt die Vermieterin jede Haftung ab.
Versicherung: Selbstbehalte für Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen sowie Bussen, Materialverluste und das Beheben von Schäden sind durch die Mietpartei zu bezahlen. Die Mietobjekte (Anhänger, Wechselaufbauten) sind NICHT automatisch mit der Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges mitversichert. Das Zugfahrzeug selbst sowie allfällige Schäden werden durch die Versicherung der Mietpartei gedeckt. Gerne unterbreiten wir auf Wunsch ein Angebot für die zusätzliche Versicherung.
Weitergabe und Fahrten ins Ausland: Der Mieter hat die Vermieterin über eine Weitergabe an Dritte in Kenntnis zu setzen. Die Mietobjekte dürfen nur innerhalb der jeweiligen Landesgrenze eingesetzt werden.
14. Datenschutz
Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Einwilligung, dass die Eschtec AG die für die Durchführung und Abwicklung dieses Vertrags erforderlichen personenbezogenen Daten erhebt, verarbeitet, nutzt und wenn nötig an Dritte weitergibt (mögliche Direktlieferungen). Dies erfolgt unter Einhaltung der nach der DSGVO geltenden datenschutzrechtlichen sowie der sonstigen rechtlichen Bestimmungen.
15. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Eschtec AG in CH-8555 Müllheim.
16. Vor-Ort-Service (Wartung, Reparatur, Montage, Inbetriebnahme)
Leistungsumfang und Buchung: Der Vor-Ort-Service umfasst je nach Auftrag Wartung, Reparatur, Montage, Inbetriebnahme oder Prüfung an Objekten der Eschtec AG (Anhänger, Wechselaufbauten, Hubvorrichtungen, Zubehör) am Einsatzort des Kunden. Der konkrete Leistungsumfang wird schriftlich im Auftrag oder in der Auftragsbestätigung festgelegt. Termine sind über die Hotline (052 762 76 00), per E-Mail an service@eschtec.ch oder über das Kundenportal zu vereinbaren. Die Terminreservation wird erst mit unserer schriftlichen oder elektronischen Bestätigung verbindlich.
Zugang und Erreichbarkeit: Der Kunde stellt sicher, dass zum vereinbarten Zeitfenster (in der Regel MO–FR 08.00–17.00 Uhr, ausserhalb nur nach Vereinbarung) ein freier und sicherer Zugang zur Arbeitsstelle gewährleistet ist. Der Kunde benennt einen verbindlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis vor Ort sowie eine Stellvertretung. Änderungen von Termin, Standort oder Ansprechpartner sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Technische und örtliche Voraussetzungen: Der Kunde sorgt für die Erfüllung aller für die Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen (u.a. Stromanschluss 230/400 V, ausreichende Beleuchtung, freier Arbeitsbereich, Wetterschutz falls erforderlich, Einhaltung der geltenden Sicherheitsbestimmungen). Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann Eschtec den Einsatz ganz oder teilweise ablehnen; die daraus entstehenden Zusatzkosten (Wartezeiten, Zusatzanfahrt) gehen zu Lasten des Kunden.
Verzögerungen und vergeblicher Anfahrtsweg: Erscheint der Kunde am vereinbarten Termin nicht bzw. ist der Zugang zum Einsatzort nicht möglich oder werden die vereinbarten Voraussetzungen nicht erfüllt, wird die Anfahrt sowie eine Ausfallpauschale in Höhe der geplanten Mindesteinsatzzeit, mindestens jedoch CHF 250.– zuzüglich Fahrtkosten in Rechnung gestellt. Terminverschiebungen sind mindestens 24 Stunden vor Einsatzbeginn schriftlich anzuzeigen; andernfalls gilt der Termin als wahrgenommen. Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Hindernisse (Wetter, Streik, Krankheit, Behördenanordnungen) berechtigen beide Parteien zur kostenlosen Verschiebung; ein Rücktritts- oder Schadenersatzanspruch besteht nicht.
Haftung und Schäden: Eschtec haftet für Schäden am Eigentum des Kunden, die durch nachweisbare Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeitenden oder Beauftragten bei der Leistungserbringung entstanden sind, bis zur Höhe des Auftragswertes. Ausgeschlossen ist die Haftung, soweit Schäden auf mangelnder Mitwirkung, unzureichender Vorbereitung des Einsatzortes, unrichtigen Angaben des Kunden oder Nichtbeachtung von Anweisungen von Eschtec beruhen. Die Haftung für Folgeschäden, Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
Sicherheit und Arbeitsschutz: Für sämtliche Arbeiten gelten die in der Schweiz einschlägigen Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen, insbesondere die Vorgaben der SUVA und die EKAS-Richtlinien; im Ausland die dort geltenden gleichwertigen Bestimmungen. Der Kunde ist verpflichtet, sichere Arbeitsbedingungen bereitzustellen und Eschtec über besondere Gefahren (u.a. Maschinen, elektrische Anlagen, chemische Stoffe, Absturzrisiken) vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu unterweisen. Ist die Sicherheit der Mitarbeitenden von Eschtec nicht gewährleistet, sind diese berechtigt, die Arbeit einzustellen; die dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.
Material, Ersatzteile und Werkzeuge: Die Beistellung von Material und Ersatzteilen wird im Auftrag geregelt. Von Eschtec mitgebrachtes Material und Werkzeug bleibt Eigentum der Eschtec AG. Für Transport, Lagerung und Rückführung dieses Materials trägt der Kunde ab Übergabe am Einsatzort das Risiko, sofern der Kunde die Sachherrschaft übernimmt. Nicht benötigtes oder falsch geliefertes Material wird nach vorheriger Absprache zurückgenommen; für Wiedereinlagerung und Rücktransport gelten die Regelungen unter Ziff. 10.
Kosten und Abrechnung: Verrechnet werden Arbeitszeit gemäss gültigem Stundensatz (Werktage 07.00–18.00 Uhr; Zuschläge: Abend +25 %, Wochenende +50 %, Sonn- und Feiertage +100 %, Notdiensteinsatz +100 %), Anfahrts- und Wegzeiten sowie Fahrtkosten (Kilometerpauschale gemäss aktueller Preisliste) und allfällige Spesen. Die Mindesteinsatzzeit beträgt 1 Stunde vor Ort zuzüglich Anfahrt. Angebrochene Viertelstunden werden auf die nächste Viertelstunde aufgerundet. Für die Zahlungsfrist gilt Ziff. 7 (10 Tage netto ohne Abzug).
Dokumentation und Abnahme: Über die durchgeführten Arbeiten wird ein Servicebericht bzw. eine Checkliste erstellt (Papierform oder elektronisch), welche vom Ansprechpartner des Kunden vor Ort gegenzuzeichnen ist. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die ordnungsgemässe Ausführung. Beanstandungen sind innert 8 Tagen nach Abnahme schriftlich zu melden, andernfalls gelten die Leistungen als vorbehaltlos genehmigt. Die Gewährleistung richtet sich nach Ziff. 11.
Ansprechpartner und Kommunikation: Eschtec benennt einen internen Ansprechpartner für Planung, Terminierung und Rückfragen; dieser ist während der Bürozeiten (MO–DO 07.00–16.30, FR 07.00–16.00) erreichbar. Ausserhalb der Bürozeiten und während des Einsatzes erfolgt die Kommunikation über die im Auftrag genannte Mobiltelefonnummer der eingesetzten Servicetechniker. Der Kunde nennt seinerseits eine Kontaktperson und deren Stellvertretung.
Standort der Objekte: Der Vor-Ort-Service wird an dem im Auftrag festgelegten Standort erbracht. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass sich die zu wartenden, reparierenden oder in Betrieb zu nehmenden Objekte am vereinbarten Standort befinden, zugänglich und für die Arbeiten geeignet aufgestellt sind. Verändert sich der Standort nach Terminvereinbarung, ist Eschtec unverzüglich zu informieren. Zusatzkosten für Suchen, Umlagern oder Repositionieren von Objekten sowie für Fahrten zu abweichenden Standorten trägt der Kunde.
Die AGB sind integrierender Bestandteil all unserer Offerten, Auftragsbestätigungen, Kauf- und Mietverträge. Mit der Unterzeichnung dieser Verträge erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden.
Stand: gültig ab 01.01.2025 · Eschtec AG, CH-8555 Müllheim
