Muss ich meine Wechselbrücken prüfen lassen – und wie oft?
Ja. Wechselbrücken sind Arbeitsmittel im Sinne der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV): Als Betreiber musst du sie instand halten und den sicheren Betriebszustand durch Instandhaltung und Prüfung gewährleisten (Art. 32b VUV). Bewährter Standard sind Prüfintervalle von zwei Jahren – unser mobiler Prüfservice EschCheck kommt dafür direkt zu dir.
Warum die Prüfung mehr ist als Pflicht
- Sicherheit: Verschlissene Stützbeine oder Verriegelungen sind ein Unfallrisiko für alle, die mit der Brücke arbeiten – die Prüfung findet Mängel, bevor etwas passiert
- Werterhalt: Dokumentierte Prüfungen erhalten den Wert deiner Brücken über die ganze Haltedauer
- Nachweis: Prüfbericht und Plakette an der Brücke geben dir den Beleg in die Hand – gegenüber Suva, Versicherung und Kunden
So läuft die Prüfung bei Eschtec (EschCheck)
- Online anmelden in 2 Minuten – Anzahl und Typ deiner Brücken angeben, auch Fremdfabrikate
- Automatisches Angebot mit fixen Prüfpauschalen pro Aufbautyp, Mengenrabatt ab drei Brücken gleichen Typs
- Unser Servicetechniker prüft vor Ort nach Checkliste – kleine Reparaturen bis CHF 300 erledigt er sofort
- Digitaler Prüfbericht und Plakette; auf Wunsch überwacht das Prüf-Abo die Intervalle und meldet sich automatisch
Für wen das gilt
Für jeden Betrieb, der Wechselbrücken einsetzt – unabhängig davon, wo sie gekauft wurden. Wir prüfen auch Fremdfabrikate. Unsicher, was für deinen Bestand gilt? Wir klären es unverbindlich.
Aus der Eschtec-Werkstatt · Stand 2026
