Wie löse ich meinen Anhänger von 30 km/h auf 40 km/h ein?
Möglich ist es in jedem Fall – entscheidend sind Bremswerte und Achse. War der Anhänger schon eingelöst, müssen die Bremsen den Vorschriften der ersten Inverkehrssetzung entsprechen. Sonst gilt: Achse prüfen (Typenschild, Prüfnummer, Zulassung, Federung) – und eine Neuabnahme durchs Strassenverkehrsamt ist immer nötig.
Die Bremswerte
Bei 30 km/h galten vor 05.2019 34 %, seither 35 %. Bei 40 km/h waren es vor 05.2019 38 %, seither 50 % – ein gewaltiger Unterschied, der deutlich mehr Sicherheit bringt.
Diese Punkte müssen vorab geklärt sein
- War der Anhänger bereits vor 2019 eingelöst? (Fahrzeugausweis)
- War er sogar für 40 km/h oder mehr zugelassen?
- Hat die Achse ein Hersteller-Typenschild und eine Prüfnummer (ID4)?
- Ist die Achse für Geschwindigkeit und Last zugelassen?
- Ist die Achse gefedert? (zwingend für den automatischen lastabhängigen Bremskraftregler ALB)
- Sind die Räder für Geschwindigkeit und Last zugelassen? (Lastindex/Geschwindigkeitsindex)
Ist einer dieser Punkte ein Nein, muss in der Regel die Achse getauscht, das Chassis verstärkt und eine neue Herstellergarantie erstellt werden – der Anhänger muss nach dem Umbau den neusten Vorschriften entsprechen. Die Neuabnahme durch das Strassenverkehrsamt ist in jedem Fall nötig.
Aus der Eschtec-Werkstatt · Stand 2024
