Wie löse ich meinen Anhänger von 30 km/h auf 40 km/h ein?

Möglich ist es in jedem Fall – entscheidend sind Bremswerte und Achse. War der Anhänger schon eingelöst, müssen die Bremsen den Vorschriften der ersten Inverkehrssetzung entsprechen. Sonst gilt: Achse prüfen (Typenschild, Prüfnummer, Zulassung, Federung) – und eine Neuabnahme durchs Strassenverkehrsamt ist immer nötig.

Die Bremswerte

Bei 30 km/h galten vor 05.2019 34 %, seither 35 %. Bei 40 km/h waren es vor 05.2019 38 %, seither 50 % – ein gewaltiger Unterschied, der deutlich mehr Sicherheit bringt.

Diese Punkte müssen vorab geklärt sein

  • War der Anhänger bereits vor 2019 eingelöst? (Fahrzeugausweis)
  • War er sogar für 40 km/h oder mehr zugelassen?
  • Hat die Achse ein Hersteller-Typenschild und eine Prüfnummer (ID4)?
  • Ist die Achse für Geschwindigkeit und Last zugelassen?
  • Ist die Achse gefedert? (zwingend für den automatischen lastabhängigen Bremskraftregler ALB)
  • Sind die Räder für Geschwindigkeit und Last zugelassen? (Lastindex/Geschwindigkeitsindex)

Ist einer dieser Punkte ein Nein, muss in der Regel die Achse getauscht, das Chassis verstärkt und eine neue Herstellergarantie erstellt werden – der Anhänger muss nach dem Umbau den neusten Vorschriften entsprechen. Die Neuabnahme durch das Strassenverkehrsamt ist in jedem Fall nötig.

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